SWISSpur Garantie
SWISSpur Garantie
Garantieleistungen
SWISSpur Produkte werden in Zusammenarbeit mit ausgewählten Schweizer Herstellern gefertigt und über die SWISSpur Online AG, Zugerstrasse 32, 6340 Baar, sowie autorisierte Lizenzpartner-Fachgeschäfte vertrieben.
Für alle Produkte gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte von 2 Jahren ab Kaufdatum. Zusätzlich gewährt die SWISSpur Online AG eine freiwillige, über die Gewährleistung hinausgehende Garantie nach den folgenden Bestimmungen.
Garantiezeiten (freiwillige Zusatzgarantie der SWISSpur Online AG)
- 15 Jahre Garantie auf Matratzenkerne der Klasse Chalet (Federkerne gegen Bruch)
- 10 Jahre Garantie auf Matratzenkerne der Klassen Vital, Hybrid, Nature und Therm
- 15 Jahre Garantie auf Premium- und Luxus-Boxspringbetten (Konstruktion und Federkerne gegen Bruch)
- 10 Jahre Garantie auf SWISSpur Systemrahmen
- 2 Jahre Garantie auf Motoren und Fernbedienungen (ausgenommen Batterien)
- 3 Jahre Garantie auf Topper, Bettwaren, Duvets und Kissen (ausgenommen Flecken, Abnützung und normale Gebrauchsspuren)
- 3 Jahre Garantie auf Matratzenbezüge sowie Stoff- und Kunstlederbezüge bei sachgemässer Nutzung
- 5 Jahre Garantie auf Matratzenkerne der Klassen Orthomed und SwissComfort Federkern
Garantieausschlüsse
Kein Garantieanspruch besteht unter anderem in folgenden Fällen:
- Feuchtigkeits- oder Nässebelastung des Produktes
- starke Verschmutzung oder unhygienische Behandlung
- mutwillige Beschädigung
- unsachgemässe Nutzung oder Reinigung, insbesondere mit ungeeigneten chemischen Mitteln
- Schimmel- oder Stockflecken durch falsche Lagerung
Ein anfänglicher Neu-Geruch nach der Produktion ist produktionsbedingt und nicht reklamierbar.
Die freiwillige Garantie für Matratzen bezieht sich ausschliesslich auf physikalische Eindrücke von mehr als 5 % im Kernmaterial. Materialtypische Veränderungen wie natürliche Kuhle- oder Faltenbildung in Naturpolsterungen (zum Beispiel Rosshaar, Merinowolle oder Schurwolle) sind nicht vom Garantieanspruch umfasst.
Da SWISSpur Produkte in vielen Fällen handgefertigt werden, sind geringfügige Abweichungen im Mass oder in der Ausführung normal und stellen keinen Garantiefall dar.
Geltendmachung der Garantie
Garantieansprüche sind bei dem Händler geltend zu machen, über den das Produkt erworben wurde. Der Kaufbeleg ist in jedem Fall vorzulegen.
Zur Aktivierung oder Verlängerung bestimmter Garantiezeiten kann die Registrierung oder Einsendung einer Garantiekarte gemäss den jeweiligen Hinweisen erforderlich sein.
Bettwaren, Duvets und Kissen unterliegen normalen Festigkeits- und Volumenveränderungen; diese gelten nicht als Mangel. Die Garantie gilt nur, wenn das Produkt nach den vorgesehenen Pflege- und Gebrauchsanweisungen behandelt wird.
Pro-Rata-Garantie für Matratzen
Für Matratzen gilt folgendes Pro-Rata-Modell:
- Jahre 1–5: Vollgarantie
- 6. Jahr: 10 % Eigenanteil
- 7. Jahr: 20 % Eigenanteil
- 8. Jahr: 30 % Eigenanteil
- 9. Jahr: 40 % Eigenanteil
- 10. Jahr: 50 % Eigenanteil
- 11. Jahr: 60 % Eigenanteil
- 12. Jahr: 70 % Eigenanteil
- 13. Jahr: 80 % Eigenanteil
- 14. Jahr: 90 % Eigenanteil
Zur Berechnung der Pro-Rata-Garantie dient der tatsächlich bezahlte Kaufpreis im Verhältnis zum zum Zeitpunkt der Anspruchstellung gültigen Listenpreis eines vergleichbaren Produkts.
Grundsätzlich gilt das Recht auf Nachbesserung vor einem Austausch oder einer Rückerstattung. Ist das ursprüngliche Modell nicht mehr verfügbar, wird ein gleichwertiges Ersatzprodukt bereitgestellt.
